01.09.19: Neue Verordnung zum Geoinformationsgesetz in Kraft

In der Septembersession 2018 hat der Kantonsrat das Gesetz über E-Government und das Geoinformationsgesetz erlassen. Die Regierung und eGovernment St.Gallen digital. hat nun die dazugehörige Verordnung gutgeheissen. Vollzugsbeginn ist am 1. September 2019. Die Verordnung ist digital in der Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen abrufbar. Die aktuellen Anhänge zur Geoinformationsverordnung finden Sie auf der Homepage des Kompetenzzentrum GDI unter «Rechtliche Grundlagen».

Die neue Geoinformationsverordnung regelt den Umgang mit Geodaten im Kanton St.Gallen. Sie spezifiziert die Aufgaben und Kompetenzen der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt eGovernment St.Gallen digital. im Bereich der Geodaten und wird durch diese erlassen.

Geoinformationsverordnung regelt und konkretisiert

Die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt eGovernment St.Gallen digital. erlässt die Verordnung. Die Geoinformationsverordnung konkretisiert und vervollständigt die im Gesetz über E-Government beschriebenen Gremien. Deren Aufgaben und Kompetenzen in Bezug auf Geodaten werden geregelt. Der Zugang und die Nutzung von Geodaten werden vereinfacht. Wo möglich sollen die Daten offen zugänglich und kostenlos bereitgestellt werden. Der Geodatenkatalog regelt die Details. Weiter enthält die Geoinformationsverordnung Bestimmungen über die technische Geodateninfrastruktur, den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und den digitalen Leitungskataster.