24.02.25 Gesetztesrevision und Informatikprojekt

Neu wird den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stehen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich. Die Regierung hat die KiBG-Revision am 4. Februar 2025 zu Handen des Kantonsrates verabschiedet:

Die parlamentarische Beratung der KiBG-Revision ist in der Sommer- und Herbstsession 2025 vorgesehen.

Für den Vollzug des neuen Vergünstigungssystems wird eine einheitliche Informatiklösung benötigt, damit der Prozess möglichst automatisiert ablaufen kann. Daher wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsprojekt ein entsprechendes Informatikprojekt lanciert. Die neue Informatiklösung wird als strategischer E-Government-Service von Kanton und Gemeinden gemeinsam beschafft und betrieben werden. Die Beschaffung wird in einem offenen Verfahren durchgeführt. Die Ausschreibung startet voraussichtlich im Sommer 2025.

Vom Systemwechsel werden neben dem Kanton auch die politischen Gemeinden, die familien- und schulergänzenden Betreuungseinrichtungen sowie die Erziehungsberechtigten direkt betroffen sein. Aus diesem Grund wird von nun an mittels Newsletter über die Projektfortschritte bei der Umsetzung der KiBG-Revision informiert. Der Newsletter wird grundsätzlich mindestens halbjährlich verschickt. Alle Newsletter-Ausgaben werden zudem jeweils auch im neuen Web-Dossier «Umsetzung der KiBG-Revision» veröffentlicht.

Aufgrund der direkten Betroffenheit haben wir uns erlaubt, Ihnen diesen ersten Newsletter zuzustellen. Falls Sie keine News zur KiBG-Revision mehr erhalten möchten, können Sie sich am Ende dieses Newsletters austragen. Bitte zögern Sie nicht, diesen Newsletter auch weiteren allenfalls interessierten Personen aus Ihrem Umfeld weiterzuleiten. Die Anmeldung für den Newsletter ist ganz einfach über das Anmeldeformular möglich.